AGB

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Geltungsbereich:

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Christiane Münchhausen erteilen Aufträge und vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht ausdrücklich erneut in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.

(2) Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(3) Mit Buchung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot der Fotografin erkennt der Kunde die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Inanspruchnahme gültigen Fassung an. Die geltenden AGB können jederzeit auf der Internetseite der Fotografin unter www.bohoandclassy-fotografie.de/AGB abgerufen werden.

Vertragspartner ist

Christiane Münchhausen
Odenthaler Markweg 61
51467 Bergisch Gladbach

info@bohoandclassy-fotografie.de
http://www.bohoandclassy-fotografie.de

Bildmaterial & Nutzungsrechte bei Fotoshootings:

(1) Bei dem erstellten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.d.§2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG. Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweilen Auftrages gefertigten Aufnahmen zu.

(2) Der Kunde erhält, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Dieses beinhaltet insbesondere:

  • Die Veröffentlichung der Bilder /bspw. auf Socialmedia Profilen) zu privaten Zwecken. Für die Nutzung im Internet ist nur die weboptimierte Fassung zu verwenden..
  • Die Erstellung von Abzügen, Postern und anderen Druckprodukten für private Zwecke

(3) Ohne die schriftliche Zustimmung der Fotografin ist es insbesondere nicht gestattet:

  • Drucke oder Bildmaterial in digitaler Form weiterzuverkaufen
  • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben.
  • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken selbst zu nutzen
  • Bildmaterial in nicht durch die Fotografin bearbeiteter Form zu veröffentlichen

(4) Bei der Verwendung des von der Fotografin erstellten Bildmaterials wird diese bei jeder Veröffentlichung als Urheberin genannt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei der Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken erfolgt die Nennung der Fotografin unter dem Bild der Bildbeschreibung und Verlinkung auf dem Bild. Bei der Veröffentlichung auf anderen Plattformen erfolgt die Nennung durch Verweis auf den Firmennamen und die Website. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin im Sinne des Urheberrechts zur Geltendmachung von Schadenersatz.

(5) Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Kunden oder Dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt insbesondere für Bilder, welche durch den Kunden oder durch Dritte digital verändert bzw. verfremdet werden.

(6) Die Bilder werden im JPEG oder PNG-Format ausgehändigt. Die Rohdaten (RAWs) verbleiben bei der Fotografin und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

(7) Der Kunde trifft bei Fotoshootings mit begrenzter Bildanzahl seine Auswahl. Die Fotografin behält sich vor, aufgrund von Qualitätsschwankungen (z.B. Unschärfe) die Auswahl nach Rücksprache anzupassen.

(8) Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums und der verwendeten Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

(9) Die Fotografin darf Bilder ohne Abbildung von erkennbaren Personen im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Social Media, Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Magazine etc.) verwenden, sofern kein schriftlicher Widerruf vorliegt.

(10) Die Fotografin ist nicht verpflichtet digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(11) Die Fotografin ist nicht verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Fotos zu übermitteln. Dies ist abhängig vom jeweiligen Auftrag und variiert. Ausgenommen sind Pakete mit begrenzter Bildanzahl.

Zahlung und Lieferung:

Bestellte Gutscheine werden schnellstmöglich nach Eingang der Bestellung per Post ausgeliefert. Die Versendung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Zahlungseingang.

Die Zahlung erfolgt per Paypal oder Banküberweisung und ist vor der Lieferung der Ware fällig. Spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang.

Preise und Versandkosten Gutscheine:

Für Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Sie behalten ihre Gültigkeit auch, wenn vor dem vereinbarten Termin eine Preisänderung vorgenommen wurde. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht zulässig. Für die Versendung von Gutscheinen fallen Portokosten in Höhe von 5,49 € an.

Umtausch:

Für Gutscheine besteht kein Umtauschrecht.

Vergütung Fotoshootings und Hochzeiten:

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Sie behalten ihre Gültigkeit auch, wenn vor dem vereinbarten Termin eine Preisänderung vorgenommen wurde.

(2) Die Zahlung des Fotoshootings ist nach der Bildauswahl durch den Kunden und vor der Herausgabe der fertigen Bilder fällig. Vor der vollständigen Bezahlung werden bearbeitete Bilder und Waren nicht ausgehändigt. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben die von der Fotografin erstellten Produkte in deren Eigentum.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten, dabei entfällt der Postversand

(4) Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler in einer Rechnung berechtigen die Fotografin zur Korrektur, auch bei bereits erstellten Rechnungen.

(5) Die Fotografin ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder bei Teilzahlungen Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

(6) Die Fotografin schuldet nur vereinbarte Leistung und keinen bestimmten Erfolg.

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(8) Bei Vertragsunterzeichnung für Hochzeiten ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Hochzeitstag. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

(9) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtig, den Mehraufwand mit 250 € / Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(10) Kommt der Auftraggeber seinen, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

Vertragsschluss/Kündigung Hochzeiten:

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Auftraggeber der Fotografin den Vertrag auf dem Postweg oder per E-mail unterschrieben bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt zugesendet hat.Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
Bis zu zwei Wochen vor Beginn der Hochzeit, ist der Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als 4 Tage vor Beginn des Shootings, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorgenannten Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Vertragsschluss/Kündigung Fotoshootings:

(1) Erfolgt die Kündigung weniger als 7 Tage vor Beginn des Shootings, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. Bei Shootingreisen sind es 14 Tage. 

(2) Wird ein Termin wenger als 7 Tage vor Beginn des Shootings verschoben steht der Fotografin eine Anzahlung von 50% zu. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Bei Shootingreisen sind es 14 Tage. 

Haftung:

(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt den Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Schlussbestimmungen:

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
(4) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.

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